1. Anerkennung der Hausordnung
Diese Hausordnung ist Bestandteil der Mietverträge des OfficePoint Rhein-Erft, Claudia Reiser, Adolf-Silverberg-Str. 37/37a, 50181 Bedburg. Die Vermieterin behält sich erforderlichenfalls die Änderung und Ergänzung dieser Hausordnung im Interesse der Mieter vor. Auch solche Änderungen und Ergänzungen sind nach Bekanntgabe an den Mieter Bestandteil des Mietvertrages. Die Bekanntgabe erfolgt auf der Website der Vermieterin und ist daher für jeden Mieter einsehbar. Der Mieter erkennt die Hausordnung als für ihn verbindlich an. Ein Verstoß gegen die Hausordnung ist ein vertragswidriger Gebrauch des Mietobjektes. Bei schwerwiegenden Fällen oder bei Zuwiderhandlungen kann die Vermieterin das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Für alle Schäden, die der Vermieterin durch Verletzung oder Nichtbeachtung der Hausordnung, insbesondere auch durch Nichterfüllung der Meldepflichten entstehen, ist der Mieter ersatzpflichtig.
2. Automatische Haustür-Schließanlage
Die beiden Haustüren am Foyer des OfficePoint Rhein-Erft, als auch die Brandschutztüren zu jeder Etage (EG/OG) werden nachts und an den Wochenenden automatisch abgeschlossen. Diese Funktion tritt in Kraft, wenn die Haustüren richtig geschlossen sind. Auf ein korrektes Schließen dieser Türen ist unbedingt zu achten.
Die Schließzeiten sind wie folgt festgelegt:
An Werktagen, von 18:30 Uhr bis 8:00 Uhr
Freitag auf Samstag, von 18:30 Uhr bis 10:00 Uhr
Samstag auf Sonntag/Feiertag, von 15:30 bis zum nächsten Arbeitstag bis 8:00 Uhr
Aus Sicherheitsgründen sollen die Mieter trotzdem, die Haustüren nach Feierabend mit dem Schlüssel zu verriegeln. Bitte denken Sie daran, wenn Sie während des Abends oder am Wochenende arbeiten und das Haus kurz verlassen, dass Sie unbedingt Ihren Hausschlüssel bei sich haben. Sie stehen sonst vor den verschlossenen Türen und können ohne Schlüssel nicht mehr in das Haus zurück. Das Aufstellen der Türen während der obig genannten Schließzeiten mittels Keilen, oder sonstigen Hilfsmittel ist ausdrücklich verboten. Bei Zuwiderhandlung haftet der jeweilige Mieter der Vermieterin für den jeweilig entstehenden Schaden ( Diebstahl, Vandalismus etc.).
3. Videoüberwachungsanlage
Aus Sicherheitsgründen sind die Parkplätze und die beiden Eingangstüren videoüberwacht.
4. Rauchverbot
In den einzelnen Büroräumen, sowie in allen Allgemeinflächen (Treppenhaus, Teeküche, Konferenzräumen etc.) gilt ein generelles Rauchverbot. Im Außenfoyer befinden sich Tisch und Sitzgelegenheiten mit Aschenbecher; hier ist Rauchen erlaubt. Die Zigaretten sind in den entsprechenden Behältnissen zu entsorgen und nicht auf der Pflasterung oder im Blumenbeet.
5. Beschriftungen
Beschriftungen des Schilder-Systems in den Hauseingängen, an den einzelnen Büros, sowie im Außenbereich können bei der Verwaltung (OfficePoint/Prometheus) bestellt werden. Stellen Sie Ihr entsprechendes Logo hierfür zur Verfügung.
6. Ersatz Toilettenartikel/tägliche Reinigung/ Eigenverantwortung/Getränke
Die Allgemeinflächen werden täglich gereinigt. Die Papier- und Seifenspender in den Toilettenanlagen werden ebenfalls täglich kontrolliert und bei Bedarf aufgefüllt. Sollte es trotzdem zu irgendwelchen Störungen jedweder Art vorkommen, bitten wir Sie diese unverzüglich bei der Verwaltung des OfficePoint Rhein-Erft (02272 4097-0) zu melden. Das Entsorgen von Damenbinden und Papiertücher in die Toiletten ist nicht gestattet, da dies zu Verstopfung des Abwasserrohres führt. Geeignete Hygiene-Behälter sind in den Toiletten aufgestellt. Rohrverstopfungen die aufgrund von zweckentfremdeter Entsorgung von Gegenständen in den Toiletten entstehen sind vom Mieter zu tragen. Teller, Kaffeetassen, oder sonstiges Geschirr ist nach Gebrauch in die Spülmaschine der Teeküchen im EG bzw. im OG einzuräumen, das ledige Abstellen der erwähnten Gegenständen auf irgendwelchen Flächen ist untersagt. Reste von Getränken sind nicht einfach im Spülbecken zu entsorgen, sondern die so entstandenen Flecken auf dem Edelstahl müssen mittels Wasser bzw. einem Spültuch entfernt werden. Hygiene-Standards beim Toilettenbesuch sollten im Interesse der anderen Mietern und Kollegen eingehalten werden.
Kaltgetränke (Wasser, Limo, Cola, Orangensaft, Apfelsaft) können gegen einen Obolus in Höhe von 0,80 Euro aus den Kühlschränken der Teeküchen entnommen werden. In der Innenseite des Kühlschrankes befindet sich ein Gefäß für die Zahlung des Getränkes. Dies sollte nicht vergessen werden, ansonsten kann die Stellung auf Vertrauensbasis nicht langfristig gewährleistet werden.
7. Abfallentsorgung
Für die Abfallentsorgung steht eine ausreichende Anzahl von Container im Bereich des Lastenaufzuges am Trakt des historischen Fabrikgebäudes zur Verfügung. Es ist auf die Trennung des Abfalls zu achten.
8. Bodenbelag in den Büroräumen und auf den Allgemeinflächen
Der Mieter ist verpflichtet den Designbodenbelag (Hersteller: Firma Projekt Floors), geeignet für den Ladenbau und sonstigen Gewerbebereich, mit Sorgfalt zu behandeln. Dieser Bodenbelag besitzt zwar eine Stuhlrollenbeanspruchung gem. EN 425, allerdings benötigen Sie hierfür geeignete Stuhlrollen gem. EN 12529, Typ: W. Diese Rollen sind mit geringen Kosten im Fachhandel zu erwerben, oder kontaktieren Sie im Zweifel die Verwaltung des OfficePoint Rhein-Erft. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
9. Schließen von Fenster und Oberlichter
Die Fenster, sowie die Oberlichter im Obergeschoß des OfficePoint Rhein-Erft, Adolf-Silverberg-Str. 37a müssen bei Regen, Unwetter, nachts und bei längerer Abwesenheit verschlossen werden. Bei Zuwiderhandlung haftet der jeweilige Mieter der Vermieterin.
10. Ökonomischer Umgang mit Elektrizität
Die Kosten für den Stromverbrauch sind in Ihrer Miete inkludiert. Diese können an den tatsächlichen Verbrauch angepasst werden. Sie haben durch Ihr Verhalten einen erheblichen Einfluss auf die Steigerung oder Reduzierung der Nebenkosten. Hierzu einige Sorgfaltspflichten:
11. Lüften und Heizen
Ein ordnungsgemäßes Lüften der Büroräume ist sowohl im Sommer, als auch im Winter sinnvoll und bauphysikalisch notwendig. Bitte lüften Sie mehrfach am Tag für wenige Minuten mit komplett offenem Fenster, danach schließen Sie die Fenster wieder. Insbesondere ist es verboten im Winter bei aktiver Heizung das Fenster ständig auf eine Kippstellung zu bringen, dies ist weder ökologisch noch ökonomisch sinnvoll. Dieses Heiz- und Lüftungsverhalten führt an dem Mauerwerk der Fensteranlagen letztendlich zur Schimmelbildung. Für evtl. Schäden haftet der Mieter der Vermieterin.
12. Brandschutzbestimmungen
Alle allgemeinen technischen und behördlichen Vorschriften, besonders die der Bauaufsichtsbehörde und Feuerwehr, sind zu beachten.
Offenes Licht und Rauchen auf den Allgemeinflächen ist nicht gestattet. Beim Rauchen in ausgewiesenen Bereichen der Freiflächen sind die Zigaretten ordnungsgemäß in die dafür vorgesehenen Aschenbecher zu entsorgen. Alle behördlichen Vorschriften, insbesondere die über die Lagerung von feuergefährlichen Stoffen, sind vom Mieter zu beachten und einzuhalten.
13. Sammelheizung/Heizperiode
Für die Zeit vom 01. Mai bis 30. September besteht kein Anspruch auf Beheizung. Eine bestimmte Temperatur kann nicht gewährleistet werden, wenn eine Beschränkung der Brennstoffversorgung eintritt, ebenso nicht bei Störung durch Naturereignisse, Unterbrechung des Friedenszustandes allgemein oder in eigenen oder fremden Betrieben. Die vorhandenen Warmwasserversorgungsanlagen werden sachgemäß in Betrieb gehalten. Im Übrigen gilt der vorstehende Absatz sinngemäß.
Stand: 13.05.2016